Brandschutz

  • Durchführung der Feuerbeschau
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten / Brandschutznachweisen
  • Fachplanung
  • Fachbauleitung
  • Projektleitung
  • Bauüberwachung
  • Gutachten für Schäden durch Brand, Wasser und Überspannung
  • Externer Brandschutzbeauftragter

  • Überprüfung brandschutztechnischer Maßnahmen in Sonderbauten
  • Vorbereitende Maßnahmen für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen durch den PrüfSV
  • Beratung im baulichen, technischen u. organisatorischen Brandschutz
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer (auch Inhouse-Schulungen)
  • Ausbildung zum Evakuierungshelfer (auch Inhouse-Schulungen)
  • Durchführung und Bewertung von Evakuierungsübungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen zwischen Bauherren und den Brandschutz- / Baugenehmigungs-Behörden

  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten § 6 BetrSichVO
  • Evakuierungspläne
  • Evakuierungsübungen
  • Zusatzausbildung von Sachverständigen im Bereich Brandschutz
  • Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Beratung für die Installation von Brandmeldern
  • Erstellung von Evakuierungs-Konzepten
  • Bestandsaufnahme von Mängeln im Bereich Brandschutz und techn. Gebäudeausrüstung

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987